Fahrzeug mit Unfallschaden am Straßenrand
Zugelassene Rechtsanwältin · Deutschlandweit

Unfall gehabt? Wir holen Ihr Geld von der Versicherung.

Wir regulieren Ihren Unfallschaden vollständig mit der gegnerischen Versicherung – ohne Kostenvorschuss. Den gesamten Papierkram, die Formulare und die Verhandlungen übernehmen wir: Sie lehnen sich entspannt zurück, während Ihre Ansprüche durchgesetzt werden.

Start innerhalb von 48 Stunden Kein Kostenvorschuss Papierkram? Übernehmen wir. Bis vor Gericht – aus einer Hand
Womit können wir Ihnen helfen?

Wählen Sie den passenden Einstieg

Sie müssen nicht wissen, welche Ansprüche Ihnen zustehen. Genau dafür sind wir da.

Ich hatte einen Unfall

Als Fahrer, Halter, Beifahrer, Radfahrer oder Fußgänger – unverschuldet oder bei unklarer Schuldfrage.

  • Unfall in wenigen Minuten melden
  • Fotos und Unterlagen direkt oder später hochladen
  • Persönliche Referenznummer erhalten
Meinen Unfall schildern

Ich bin Werkstatt oder Gutachter

Für Kfz-Werkstätten, Karosseriebetriebe und Sachverständige, die Kunden schnell zur Regulierung verhelfen wollen.

  • Fälle Ihrer Kunden direkt übergeben
  • Reparatur- und Gutachterkosten absichern
  • Jeden Fall im Partnerportal verfolgen
Zum Partnerangebot

Ich vertrete ein Unternehmen

Für Firmenfahrzeuge, Flotten, Autovermietungen, Taxi- und Lieferdienste mit wiederkehrenden Schäden.

  • Mehrere Schäden gesammelt einreichen
  • Fester Ansprechpartner
  • Transparente Statusübersicht
Zum Angebot für Unternehmen
Einfach anfangen

Sie geben uns die Fakten. Wir regeln den Rest.

Melden Sie den Unfall in Ihren eigenen Worten – mehr ist nicht Ihre Aufgabe. Formulare, Fristen, Schriftverkehr mit der Versicherung: das tragen alles wir.

1

Sie melden den Unfall

Füllen Sie unser Formular in Ruhe aus – in Ihren eigenen Worten, ohne juristische Fachbegriffe. Fotos, Gutachten oder Polizeibericht können Sie direkt oder später nachreichen.

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Wir prüfen Ihre Ansprüche

Ihre Rechtsanwältin prüft Haftung, Schadenspositionen und Kosten – und sagt Ihnen offen, wie es aussieht. Sie müssen kein amtliches Formular ausfüllen und keinen Anruf bei der Versicherung führen.

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Wir regulieren – Sie entspannen sich

Nach Erteilung der Vollmacht übernehmen wir den kompletten Papierkram: Anmeldung aller Ansprüche, Korrespondenz, Nachforderungen, notfalls Klage. Sie hören von uns, sobald es Neues gibt – oder Ihr Geld auf dem Konto ist.

Ihre Ansprüche

Versicherungen zahlen selten freiwillig alles

Viele Geschädigte regulieren direkt mit der gegnerischen Versicherung – und verschenken dabei bares Geld. Die Versicherung vertritt ihre eigenen Interessen, nicht Ihre. Wir machen alle Positionen geltend, die Ihnen zustehen.

Reparaturkosten / Wiederbeschaffungswert
Gutachterkosten
Merkantile Wertminderung
Mietwagen oder Nutzungsausfall
Abschlepp- und Standkosten
Schmerzensgeld
Verdienstausfall
Haushaltsführungsschaden
Unkostenpauschale
Anwaltskosten
Unser Modell – ehrlich erklärt

Ihr Schaden gehört ersetzt. Vollständig.

Die gegnerische Versicherung bietet oft eine schnelle „Direktregulierung“ an. Klingt bequem – ist aber selten in Ihrem Interesse.

Wenn Sie selbst mit der Versicherung regulieren

  • Gekürzte Reparaturkosten: Prüfberichte drücken Stundensätze und Ersatzteilpreise.
  • Versicherungseigene Gutachter: Der Gutachter arbeitet im Auftrag der Gegenseite.
  • Vergessene Positionen: Wertminderung, Nutzungsausfall oder Schmerzensgeld werden häufig nicht angeboten.
  • Lange Wartezeiten: Rückfragen und Verzögerungen kosten Nerven und Zeit.

Mit Verkehrsunfall Direkt

  • Kein Kostenvorschuss: Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung auch unsere Vergütung.
  • Kein Papierkram für Sie: Formulare, Fristen, Anrufe und Schriftwechsel – das alles läuft ab jetzt über uns, nicht über Sie.
  • Alle Ansprüche: Wir machen jede Position geltend, die Ihnen gesetzlich zusteht.
  • Freie Gutachterwahl: Sie wählen einen unabhängigen Sachverständigen – auf Wunsch vermitteln wir.
  • Klage bei Weigerung: Zahlt die Versicherung nicht, gehen wir für Sie vor Gericht.
0 €
Kostenvorschuss
48 h
bis zum Start der Regulierung
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Kanzlei – bis vor Gericht
Häufige Fragen

Kurz und verständlich beantwortet

Alle Fragen ansehen
Was kostet mich die anwaltliche Unfallregulierung?

Bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel nichts. Die Rechtsanwaltsvergütung gehört zum Schaden, den der Unfallverursacher bzw. seine Haftpflichtversicherung ersetzen muss. Wir verlangen keinen Kostenvorschuss und rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

Was ist, wenn mich eine Mitschuld trifft?

Bei einer Mitschuld zahlt die gegnerische Versicherung nur anteilig – auch bei den Anwaltskosten. Wir besprechen das offen mit Ihnen, bevor Kosten entstehen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, klären wir die Deckung für Sie.

Muss ich die Versicherung selbst anrufen?

Nein. Sobald Sie uns beauftragen, übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung. Sie müssen keine Formulare der Versicherung ausfüllen und keine Fragen am Telefon beantworten.

Was passiert, wenn die Versicherung nicht oder zu wenig zahlt?

Dann vertreten wir Sie auch vor Gericht und reichen Klage ein. Alles läuft aus einer Hand – Sie müssen keinen neuen Anwalt suchen.

Hatten Sie einen Unfall?

Schildern Sie uns den Unfall in wenigen Minuten. Wir prüfen Ihre Ansprüche, übernehmen den kompletten Papierkram und melden uns innerhalb von 48 Stunden – Sie können sich entspannt zurücklehnen.

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